Ab dem 24. November 2005 besteht für Hersteller von Elektro- und Elektronikgeräten (§ 3 Abs. 11 und Abs. 12 Satz 2 ElektroG) die Verpflichtung sich registrieren zu lassen, bevor sie Elektro- und Elektronikgeräte in Verkehr bringen (§ 6 Abs. 2 und 3 ElektroG).

Wir sind mit den Regelungen des Elektrogesetzes vertraut und werden diese selbstverständlich einhalten. Die AXING AG ist seit Mitte November bei der stiftung elektro altgeräte register® unter der Nummer

WEEE*-Reg.-Nr DE 14023300

registriert. Wir sind deswegen berechtigt Elektro- und Elektronikgeräte in Verkehr zu bringen. Ferner werden wir sicherstellen, dass Produkte, die wir ab dem 24.März 2006 (und schon früher) erstmals in Verkehr bringen, dauerhaft so gekennzeichnet sind, wie es in §7 ElektroG vorgeschrieben ist.

*Waste Electrical and Electronic Equipment

Durch die Registrierung wird sichergestellt, das Altgeräte der AXING AG zurückgenommen und umweltverträglich entsorgt werden.
Das nebenstehende Symbol auf unseren Geräten weist darauf hin, dass ein Produkt gemäß WEEE-Richtlinie (Richtlinie über Elektro- und Elektronik-Altgeräte) (2002/96/EC) und nationalen Gesetzen nicht über den Hausmüll entsorgt werden darf.

Dieses Produkt muss bei einer dafür vorgesehenen Sammelstelle abgegeben werden. Dies kann z. B. durch Rückgabe beim Kauf eines ähnlichen Produkts oder durch Abgabe bei einer autorisierten Sammelstelle für die Wiederaufbereitung von Elektro- und Elektronik-Altgeräten geschehen. Informationen zu Sammelstellen für Altgeräte erhalten Sie bei Ihrer Stadtverwaltung, dem öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger, einer autorisierten Stelle für die Entsorgung von Elektro- und Elektronik-Altgeräten oder Ihrer Müllabfuhr.

 

Weitere Informationen siehe Stiftung Elektro-Altgeräte Register.

 

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